Kosten
Wichtige Hinweise
Es kann vorkommen, dass die Erstattung von den (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen nur zum 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 92,50 € pro Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag dann privat aufkommen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten werden prinzipiell von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie müssen hier nur Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mitbringen.
Private Krankenversicherung
Eine Privatbehandlung in einer Psychotherapeutischen Praxis wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Erfahrungsgemäß unterscheiden sich die Versicherungsunternehmen jedoch in ihren Tarifen. Daher wäre es wichtig, dass Sie vorab mit Ihrer Versicherung abklären, in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird (Wie viele Stunden / Volle oder Anteilige Erstattung / Antrag notwendig)
Selbstzahlerbasis
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit die Therapie selbst zu bezahlen, falls Sie sich wünschen, dass die Krankenversicherung keine Diagnose erhält, Sie sich verbeamten lassen wollen, eine BU-Versicherung abschließen oder in die private Versicherung wechseln wollen.