Psychotherapiepraxis 

M.Sc. Psych. T.K. Phan - Psychotherapie in Hamburg St.Georg 



Kosten

Die Kosten richten sich nach Ihrem Versichertenstatus. Sind Sie gesetzlich versichert, liegt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (kurz: EBM) zu grunde. Sie brauchen jedoch nichts weiteres tun, als Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mitzubringen. Die Kosten werden dann von Ihrer Krankenversicherung übernommen.

Die Kosten bei der Privatversicherung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (kurz: GOP).

Sie unterscheiden sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine Sitzung wird dementsprechend zwischen dem 2,3- und dem 3,5-fachen Satz abgerechnet und liegt zwischen 92,50 € und 140,76 € (Stand April 2020).

Darüberhinaus können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen entstehen. Je nach Komplexität, Schwierigkeit und Zeitaufwand kann auch hier bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden.

Eine Übersicht über die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapie finden Sie:
hier


Wichtige Hinweise

Es kann vorkommen, dass die Erstattung von den (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen nur zum 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 92,50 € pro Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag dann privat aufkommen. 


Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten werden prinzipiell von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie müssen hier nur Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mitbringen.

Private Krankenversicherung

Eine Privatbehandlung in einer Psychotherapeutischen Praxis wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Erfahrungsgemäß unterscheiden sich die Versicherungsunternehmen jedoch in ihren Tarifen. Daher wäre es wichtig, dass Sie vorab mit Ihrer Versicherung abklären, in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird (Wie viele Stunden / Volle oder Anteilige Erstattung / Antrag notwendig)

Selbstzahlerbasis

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit die Therapie selbst zu bezahlen, falls Sie sich wünschen, dass die Krankenversicherung keine Diagnose erhält, Sie sich verbeamten lassen wollen, eine BU-Versicherung abschließen oder in die private Versicherung wechseln wollen. 





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